©2004 EMDR-Netzwerk Österreich
site by indeco | webmaster

Kriterien für die Zertifizierung

 

Die Ausbildung zum/r EMDR-TherapeutIn/EMDR-BehandlerIn in Österreich wird von den internationalen EMDR-Verbänden EMDREA (EMDR-Association Europe, www.emdr-europe.org) und EMDRIA (EMDR International Association, www.emdria.org) ausschließlich dann anerkannt, wenn sämtliche Ausbildungsschritte bei von diesen Fachgesellschaften akkreditierten TrainerInnen (Dr. Franz Ebner, Michael Hase und Dr. Arne Hofmann und Dr. Christine Rost vom EMDR-Institut Deutschland sowie Dipl. Psych. Oliver Schubbe vom Traumainstitut Berlin für den Erwachsenenbereich und Lutz Besser, Dipl. Psych. Dagmar Eckers, Edeltraud Sochaczewski, Beatrix Mussaeus-Schürmann vom EMDR Institut Deutschland und Dr. Thomas Hensel als KindertrainerInnen, sowie Mag. Eva Münker-Kramer vom EMDR - Institut Austria und Romana Tripolt) absolviert wurden. Die von diesen Fachgesellschaften akkreditierte Ausbildung ist außerdem Voraussetzung für die Mitgliedschaft und die Zertifizierung durch das EMDR-Netzwerk Österreich sowie die Nennung auf der Therapeutenliste und damit die Empfehlung durch unsere Fachgesellschaft.

 

EMDR-BehandlerIn/TherapeutIn (international: EMDR-Practitioner)

  • Mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung in der psychotherapeutischen Arbeit/klinisch-psychologischen Arbeit
  • EMDR-Ausbildung (Einführungsseminar und Fortgeschrittenenseminar) bei anerkanntem/r TrainerIn
  • Mindestens 25 Stunden Supervision bei anerkanntem/r EMDR-SupervisorIn
  • 50 EMDR-Sitzungen (Reprozessieren) mit mindestens 20 PatientInnen
  • Empfehlungsschreiben eines/r anerkannten EMDR-Supervisors/in
    das umfassen soll:
    • SupervisandIn beherrscht Inhalt und Technik von EMDR
      mindestens im Standardprotokoll (entsprechend gesehen als Behandlungsvideo oder Life-Supervision)
    • Supervisandin kann EMDR-Behandlungspläne erstellen –
      nachgewiesen durch eine schriftlich fundierte Falldarstellung
    • Supervisandin kann EMDR in Behandlungspläne integrieren
      (inklusive Diagnostik, Indikationsstellung)

Die Zertifizierungsgebühr für das Dekret EMDR-BehandlerIn /TherapeutIn (international: EMDR-Practitioner) beträgt für Mitglieder 50 Euro, für Nichtmitglieder 90 Euro.

 

Kriterien für die Zertifizierung zum/r
EMDR-TherapeutIn / EMDR-BehandlerIn für Kinder und Jugendliche

Zusätzlich zu den oben angeführten Zertifizierungskriterien zum/r EMDR-TherapeutIn / EMDR–BehandlerIn sind folgende Ausbildungsschritte zu absolvieren:

 

  • Fortbildung EMDR mit Kindern und Jugendlichen (3-teiliges EMDR-Kindercurriculum) bei einem/r anerkanntem/en TrainerIn für den Kinder und Jugendbereich
  • Von den mindestens 25 Stunden Supervision (für EMDR-TherapeutIn / EMDR–BehandlerIn) sind mindestens 8 Stunden bei einem/r anerkannten EMDR-SupervisorIn für den Kinder und Jugendbereich zu absolvieren (inkl. Fallbesprechung durch eine Videopräsentation der EMDR-Arbeit mit einem Kind oder Jugendlichen unter 16 Jahren)

 

  • Empfehlungsschreiben eines/r anerkannten EMDR-SupervisorIn für den Kinder- und Jugendbereich

Bei Beantragung der Doppelzertifizierung sind von den erforderlichen 20 PatientInnen mindestens 6 mit Kindern oder Jugendlichen unter 16 Jahren  nachzuweisen.

Übergangsbestimmungen:
Bis 31. 12. 2010 gelten folgende Übergangsbestimmungen:
Insgesamt sind 30 Stunden Fortbildung in EMDR mit Kindern und Jugendlichen nachzuweisen, davon 8 Stunden Supervision (inkl. Fallbesprechung durch eine Videopräsentation der EMDR-Arbeit mit einem Kind oder Jugendlichen unter 16 Jahren)
Die Fortbildung ist von einem/r von der österreichischen Fachgesellschaft EMDR – Netzwerk anerkannten TrainerIn / SupervisorIn, der/die ausreichend Erfahrung in der Arbeit mit EMDR mit Kindern und Jugendlichen hat, abzuhalten. Der letzte mögliche Einreichtermin für Übergangsformen ist der 31. 12. 2010.
Ab 01. 01. 2011 gelten alle genannten Kriterien für die Zertifizierung zum/r             EMDR-TherapeutIn / EMDR-BehandlerIn für Kinder und Jugendliche.


EMDR-SupervisorIn (Consultant)

  • mindestens zwei Jahre Erfahrung nach Zertifizierung zur EMDR-Therapeutin/EMDR-Behandlerin
  • Nachweis von mind. 300 Std. EMDR-Therapie mit wenigstens 75 KlientInnen, (zwei videokontrollierte Behandlungsfälle oder Live-Supervisionen einer EMDR-Sitzung)
  • Zusätzliches Training, z. B. Supervisionskurs, bei einem für die EMDR-Ausbildung anerkannten Institut
  • Mindestens zehn Stunden Supervision der Supervisionsfähigkeiten
  • Mindestens zehn Stunden Co-Leitungen von EMDR-Supervisionsgruppen
  • Empfehlungsschreiben eines/einer anerkannten EMDR-SupervisorIn

Das Zertifikat gilt fünf Jahre und wird bei Nachweis von 20 Stunden EMDR-Fortbildung bzw. Supervision erneuert. Dabei müssen von den 20 Stunden mindestens 12 Stunden EMDR spezifische Fortbildungen bei anerkannten EMDR-TrainerInnen oder EMDR-SupervisorInnen erbracht und 8 Stunden können durch Fortbildungen der allgemeinen Psychotraumatologie abgedeckt werden.
Diese Richtlinie tritt mit 1.01.2012 in Kraft.

 

Kriterien für die Zertifizierung zum/r
EMDR - SupervisorIn für den  Kinder- und Jugendbereich
 

Zusätzlich zu den oben angeführten Zertifizierungskriterien zum/r EMDR-SupervisorIn sind folgende Ausbildungsschritte zu absolvieren:

  • Eintägiges Spezialseminar für die Ausbildung zum/r EMDR-SupervisorIn für den Kinder- und Jugendbereich

 

  • Die zwei videokontrollierten Behandlungen sind in diesem Fall  mit einem Kind unter 8 Jahren und einem weiteren Kind oder Jugendlichen nachzuweisen
  • Empfehlungsschreiben eines/r anerkannten EMDR-SupervisorIn für den Kinder- und Jugendbereich

 

Bei Beantragung von Doppelzertifizierungen zum/r EMDR-SupervisorIn und EMDR-SupervisorIn für den Kinder  und Jugendbereich sind von den erforderlichen 75 PatientInnen mindestens 50% von Kindern und Jugendlichen nachzuweisen.

Übergangsbestimmungen:
Bis 31. 12. 2010 gelten die oben angeführten Kriterien mit Ausnahme des zusätzlichen eintägigen Spezialseminars.
Ab 01. 01. 2011 gelten alle genannten Kriterien für die Zertifizierung zum/r EMDR–SupervisorIn für den Kinder- und Jugendbereich.