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Voraussetzungen für die Ausbildung in EMDR

EMDR ist ein therapeutisches Verfahren, welches ursprünglich zur Bearbeitung  von traumatischen Erinnerungen entwickelt wurde. Es ist in jedem Fall ein Zusatzverfahren, welches sowohl mit kognitiv-behavioralen Behandlungskonzepten als  auch mit tiefenpsychologisch-psychodynamischen Theorien gut kompatibel ist. Anwender von EMDR brauchen jedoch ein Basisverfahren, auf das aufbauend EMDR eingesetzt werden kann.

Als Voraussetzung für die Ausbildung gilt daher in der Regel eine Psychotherapieausbildung mit Berufszulassung in Österreich.

Für ÄrztInnen mit psychotherapeutischer Zusatzqualifikation
"Arzt für Psychotherapeutische Medizin" gilt als Voraussetzung:

  • Zwei Jahre Berufserfahrung als TherapeutIn
  • Praktische Erfahrung mit längerfristigen Psychotherapien (mehr als ein Jahr)  
  • Nachweis von 150 Stunden Selbsterfahrung in anerkannten Psychotherapiemethoden
  • (potentiell) Arbeit mit traumatisierten Menschen

Für die  Berufsgruppe der Klinischen PsychologInnen gelten als Voraussetzungen:

  • Zwei Jahre Berufserfahrung in klinisch-psychologischer Behandlung
    (nach Abschluss der Ausbildung)
  • Nachweis von 150 Stunden Selbsterfahrung in anerkannten Psychotherapiemethoden
  • (potentiell) Arbeit mit traumatisierten Menschen
  • praktische Erfahrung in längerfristigen klinisch-psychologischen Behandlungen (mehr als ein Jahr)